Pflegestufe

Begriffserläuterung - Bedeutung - Glossar.

Was ist eine Pflegestufe?

Die Pflegestufe wurde in Deutschland bis 2016 verwendet, um den Grad der Pflegebedürftigkeit einer Person zu bestimmen. Seit 2017 wurden die Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt. Die Pflegegrade sind Teil des sogenannten Neuen Begutachtungsassessments (NBA) und dienen zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit. Sie reichen von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit).

Wie wurden die Pflegestufen festgelegt?

Die Pflegestufen wurden von einem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder von einem anderen unabhängigen Gutachter festgelegt. Sie basierten auf dem Grad der Hilfe, die eine Person bei den täglichen Aktivitäten benötigte, wie z. B. Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung. Die Pflegestufen wurden in drei Stufen unterteilt: Pflegestufe I (erheblich pflegebedürftig), Pflegestufe II (schwer pflegebedürftig) und Pflegestufe III (schwerst pflegebedürftig).

Leistungen nach Pflegestufen

Abhängig von der Pflegestufe einer Person standen verschiedene Leistungen zur Verfügung, einschließlich:

  • Pflegegeld: Eine finanzielle Unterstützung, die direkt an die pflegebedürftige Person oder ihre Pflegeperson ausgezahlt wurde.
  • Pflegesachleistungen: Dienstleistungen, die von professionellen Pflegekräften erbracht wurden.
  • Kombinationsleistung: Eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen.
  • Teilstationäre Pflege: Pflege in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung.
  • Vollstationäre Pflege: Pflege in einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung.

Die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade

Mit der Einführung der Pflegegrade im Jahr 2017 wurden die Pflegestufen abgeschafft. Die Umstellung erfolgte, um eine genauere und individuellere Beurteilung der Pflegebedürftigkeit zu ermöglichen. Die Pflegegrade berücksichtigen nun auch kognitive und psychische Beeinträchtigungen, die in den Pflegestufen nicht ausreichend berücksichtigt wurden.

Personen, die bereits eine Pflegestufe hatten, wurden automatisch in einen entsprechenden Pflegegrad überführt. Die Leistungen, die sie erhalten haben, blieben dabei mindestens gleich oder wurden angepasst.

Wie werden die Pflegegrade festgelegt?

Die Pflegegrade werden nach einer umfassenden Begutachtung der pflegebedürftigen Person durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einen anderen unabhängigen Gutachter festgelegt. Dabei werden verschiedene Bereiche des täglichen Lebens und der Selbständigkeit beurteilt. Dazu gehören:

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Anhand der Begutachtungsergebnisse wird ein Punktwert ermittelt, der dann zur Einstufung in einen der fünf Pflegegrade führt.

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