Pflegegrad 5
Begriffserläuterung - Bedeutung - Glossar.
Was ist Pflegegrad 5?
Pflegegrad 5 ist eine Einstufung im deutschen Pflegesystem, die Personen mit schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder schwerster Pflegebedürftigkeit kennzeichnet. Personen mit Pflegegrad 5 benötigen umfangreiche Unterstützung bei alltäglichen Aktivitäten, wie Körperpflege, Mobilität, Ernährung und Kommunikation. Sie können auch in vielen Bereichen der häuslichen oder außerhäuslichen Pflege Hilfe benötigen.
Leistungen im Pflegegrad 5
Personen mit Pflegegrad 5 haben Anspruch auf verschiedene Leistungen, um ihre Pflege und Unterstützung sicherzustellen. Dazu gehören:
- Pflegegeld
- Pflegesachleistungen (z.B. Pflegedienstleistungen)
- Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen
- Tages- und Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
- Verhinderungspflege
- Entlastungsbetrag
- Hilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Die genauen Beträge und Leistungsumfänge können sich ändern, daher ist es wichtig, sich bei der zuständigen Pflegekasse über die aktuellen Regelungen zu informieren.
Pflegegrade und Leistungen im tabellarischen Überblick
Pflege |
Geld häusliche Pflege |
Sach häusliche Pflege |
Entlastungs zweck |
Leistungs stationäre |
---|---|---|---|---|
Pflegegrad 1 | 125€ | 125€ | ||
Pflegegrad 2 | 316€ | 689€ | 125€ | 770€ |
Pflegegrad 3 | 545€ | 1.298€ | 125€ | 1.262€ |
Pflegegrad 4 | 728€ | 1.612€ | 125€ | 1.775€ |
Pflegegrad 5 | 901€ | 1.995€ | 125€ | 2.005€ |
Leistungen bei Pflegegrad 5 im Einzelnen
a) Geldleistungen /Barleistungen Pflegegrad 5 (häusliche Pflege)
Bei Pflegegrad 5 sind Geldleistungen (auch als Barleistungen oder Pflegegeld bezeichnet) in Höhe von 901€ vorgesehen. Die Geldleistungen werden direkt an den Betroffenen ausbezahlt (Barleistung). Ein Verwendungsnachweis ist nicht erforderlich.
b) Sachleistungen Pflegegrad 5 (häusliche Pflege)
Bei Pflegegrad 5 sind Sachleistungen in Höhe von 1.995€ vorgesehen. Die Sachleistung steht für die Inanspruchnahme anerkannter Pflegedienste zur Verfügung und wird direkt mit diesem abgerechnet. Eine Auszahlung an den Betroffenen kann nicht erfolgen.
c) Entlastungsbetrag Pflegegrad 1 (zweckgebunden)
Bei Pflegegrad 5 kann der Entlastungsbetrag in Höhe von 125€ in Anspruch genommen werden. Die Beträge sind zweckgebunden und müssen gegenüber der Pflegekasse belegt werden.
d) Leistungsbetrag Pflegegrad 5 (stationäre Pflege)
Bei Pflegegrad 5 kann der Leistungsbetrag in Höhe von 2.005€ für die stationäre Pflege in Anspruch genommen werden.
e) Verhinderungspflege Pflegegrad 5
Bei Pflegegrad 5 kann die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Die Verhinderungspflege beläuft sich in 2019 auf jährlich 1612€. Sie soll den Pflegenden in der häuslichen Pflege eine Entlastung verschaffen und Ihnen eine Auszeit ermöglichen.
Die Kosten der Verhinderungspflege müssen gegenüber der Pflegekasse nachgewiesen werden. Während der Inanspruchnahme der Verhinderungspflege (max. 6 Wochen) wird das Pflegegeld um 50% gekürzt, so dass sich der Nettozuschuss entsprechend verringert.
Nicht verbrauchte Gelder der Kurzzeitpflege können zu 50% für die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.
f) Kurzzeitpflege PFlegegrad 2
Bei Pflegegrad 5 kann die Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Die Kurzzeitpflege beläuft sich in 2019 auf jährlich 1612€. Sie dient der kurzeitigen Unterbringung von Betroffenen in einer stationären Einrichtung.
Während der Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege (max. 6 Wochen) wird das Pflegegeld um 50% gekürzt, so dass sich der Nettozuschuss entsprechend verringert.
Nicht verbrauchte Gelder der Verhinderungspflege können zu 100% für die Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden.
g) Kombileistungen Pflegegrad 5
Kombileistungen bzw. Kombinationsleistungen sind keine gesonderten Zuschüsse, sondern beschreiben die Möglichkeit Geldleistungen (Barleistungen ) und Sachleistungen nebeneinander in Anspruch zu nehmen. Man berechnet dabei den den Prozentsatz, der durch die Inanspruchnahme von Sachleistungen bereits verbraucht wurden. Der nicht verbrauchte Prozentsatz steht anteilig für Pflegegeld zur Verfügung.
siehe auch unter:
Zuschüsse häusliche Pflege
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4