Pflegegrad 1 ist die erste Stufe im deutschen Pflegegradsystem und steht für eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Personen, die in Pflegegrad 1 eingestuft werden, benötigen nur wenig Hilfe bei alltäglichen Aktivitäten und haben nur geringe Einschränkungen in ihrer Mobilität, kognitiven Fähigkeiten oder beim Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen.
Obwohl Menschen mit Pflegegrad 1 in der Regel keine umfassende Pflege und Betreuung benötigen, haben sie dennoch Anspruch auf bestimmte Leistungen und Unterstützung. Dazu gehören: Beratung und Schulung in der häuslichen Pflege für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen Entlastungsbetrag zur Finanzierung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen, wie zum Beispiel Haushaltshilfe oder Tagespflege Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, wie z.B. Barrierereduzierung im Wohnbereich Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und Vorsorge Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft Es ist wichtig, sich über die verschiedenen Leistungen und finanzielle Unterstützung zu informieren, um die bestmögliche Versorgung sicherzustellen.
Pflegegrade | Geldleistung häusliche Pflege |
Sachleistung häusliche Pflege |
Entlastungsbetrag zweckgebunden |
Leistungsbetrag stationäre Pflege |
---|---|---|---|---|
Pflegegrad 1 | 125€ | 125€ | 125€ | 125€ |
Pflegegrad 2 | 316€ | 689€ | 125€ | 770€ |
Pflegegrad 3 | 545€ | 1.298€ | 125€ | 1.262€ |
Pflegegrad 4 | 728€ | 1.612€ | 125€ | 1.775€ |
Pflegegrad 5 | 901€ | 1.995€ | 125€ | 2.005€ |
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