Pflegegrade sind ein System zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit von Personen in Deutschland. Sie ersetzen die früheren Pflegestufen und bieten eine differenziertere Beurteilung der individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten einer pflegebedürftigen Person. Es gibt insgesamt fünf Pflegegrade, wobei Pflegegrad 1 die geringste und Pflegegrad 5 die höchste Pflegebedürftigkeit anzeigt.
Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einen anderen unabhängigen Gutachter. Bei der Beurteilung werden sechs Bereiche berücksichtigt:
Je nach Pflegegrad stehen unterschiedliche Leistungen und finanzielle Unterstützung zur Verfügung. Dazu gehören unter anderem:
Pflegegrade | Geldleistung häusliche Pflege |
Sachleistung häusliche Pflege |
Entlastungsbetrag zweckgebunden |
Leistungsbetrag stationäre Pflege |
---|---|---|---|---|
Pflegegrad 1 | 125€ | 125€ | 125€ | 125€ |
Pflegegrad 2 | 316€ | 689€ | 125€ | 770€ |
Pflegegrad 3 | 545€ | 1.298€ | 125€ | 1.262€ |
Pflegegrad 4 | 728€ | 1.612€ | 125€ | 1.775€ |
Pflegegrad 5 | 901€ | 1.995€ | 125€ | 2.005€ |
siehe auch unter:
Ihre Anfragen werden umgehend bearbeitet.
Effizienz und Sorgfalt von Anfang an.