Pflegegrade
Begriffserläuterung - Bedeutung - Glossar.
Was sind Pflegegrade?
Pflegegrade sind ein System zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit von Personen in Deutschland. Sie ersetzen die früheren Pflegestufen und bieten eine differenziertere Beurteilung der individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten einer pflegebedürftigen Person. Es gibt insgesamt fünf Pflegegrade, wobei Pflegegrad 1 die geringste und Pflegegrad 5 die höchste Pflegebedürftigkeit anzeigt.
Einstufung in Pflegegrade
Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einen anderen unabhängigen Gutachter. Bei der Beurteilung werden sechs Bereiche berücksichtigt:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
- Haushaltsführung
Basierend auf der Beurteilung in diesen Bereichen wird ein Punktwert ermittelt, der die Einstufung in einen der Pflegegrade bestimmt.
Leistungen und finanzielle Unterstützung
Je nach Pflegegrad stehen unterschiedliche Leistungen und finanzielle Unterstützung zur Verfügung. Dazu gehören unter anderem:
- Pflegegeld für die häusliche Pflege
- Pflegesachleistungen für die Inanspruchnahme von professionellen Pflegediensten
- Teilstationäre Pflege in Tages- oder Nachtpflegeeinrichtungen
- Vollstationäre Pflege in Pflegeheimen
- Entlastungsleistungen für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen
- Kurzzeitpflege zur vorübergehenden Entlastung der pflegenden Angehörigen
- Verhinderungspflege zur Entlastung bei Verhinderung der Pflegeperson
- Hilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Die genauen Leistungen und finanzielle Unterstützung hängen vom jeweiligen Pflegegrad und den individuellen Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person ab. Es ist wichtig, sich über die verschiedenen Pflegegrade und die damit verbundenen Leistungen zu informieren, um die bestmögliche Versorgung sicherzustellen.
Pflegegrade und Leistungen im tabellarischen Überblick
Pflege |
Geld häusliche Pflege |
Sach häusliche Pflege |
Entlastungs zweck |
Leistungs stationäre |
---|---|---|---|---|
Pflegegrad 1 | 125€ | 125€ | ||
Pflegegrad 2 | 316€ | 689€ | 125€ | 770€ |
Pflegegrad 3 | 545€ | 1.298€ | 125€ | 1.262€ |
Pflegegrad 4 | 728€ | 1.612€ | 125€ | 1.775€ |
Pflegegrad 5 | 901€ | 1.995€ | 125€ | 2.005€ |
siehe auch unter:
Zuschüsse häusliche Pflege
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5