Pflegegrad 1

Begriffserläuterung - Bedeutung - Glossar.

Was bedeutet Pflegegrad 1?

Pflegegrad 1 ist die erste Stufe im deutschen Pflegegradsystem und steht für eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Personen, die in Pflegegrad 1 eingestuft werden, benötigen nur wenig Hilfe bei alltäglichen Aktivitäten und haben nur geringe Einschränkungen in ihrer Mobilität, kognitiven Fähigkeiten oder beim Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen.

Leistungen für Personen mit Pflegegrad 1

Obwohl Menschen mit Pflegegrad 1 in der Regel keine umfassende Pflege und Betreuung benötigen, haben sie dennoch Anspruch auf bestimmte Leistungen und Unterstützung. Dazu gehören:

  • Beratung und Schulung in der häuslichen Pflege für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen
  • Entlastungsbetrag zur Finanzierung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen, wie zum Beispiel Haushaltshilfe oder Tagespflege
  • Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, wie z.B. Barrierereduzierung im Wohnbereich
  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und Vorsorge
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft

Es ist wichtig, sich über die verschiedenen Leistungen und finanzielle Unterstützung zu informieren, um die bestmögliche Versorgung sicherzustellen.

Pflegegrade und Leistungen im tabellarischen Überblick

Pflegegrade Geldleistung
häusliche Pflege
Sachleistung
häusliche Pflege
Entlastungsbetrag
zweckgebunden
Leistungsbetrag
stationäre Pflege
Pflegegrad 1 125€ 125€
Pflegegrad 2 316€ 689€ 125€ 770€
Pflegegrad 3 545€ 1.298€ 125€ 1.262€
Pflegegrad 4 728€ 1.612€ 125€ 1.775€
Pflegegrad 5 901€ 1.995€ 125€ 2.005€

Leistungen bei Pflegegrad 1 im Einzelnen

a) Geldleistungen /Barleistungen Pflegegrad 1 (häusliche Pflege)

Bei Pflegegrad 1 sind keine Geldleistungen bzw. Barleistungen vorgesehen.

b) Sachleistungen Pflegegrad 1 (häusliche Pflege)

Bei Pflegegrad 1 sind keine Sachleistungen vorgesehen.

c) Entlastungsbetrag Pflegegrad 1 (zweckgebunden)

Bei Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag in Höhe von 125€ in Anspruch genommen werden. Die Beträge sind zweckgebunden und müssen gegenüber der Pflegekasse belegt werden.

d) Leistungsbetrag Pflegegrad 1 (stationäre Pflege)

Bei Pflegegrad 1 kann der Leistungsbetrag für die stationäre Pflege durch die Umwandlung des Entlastungsbetrages in Höhe von 125€ in Anspruch genommen werden. Der Entlastungsbetrag wird durch die Nutzung verbraucht.

e)Verhinderungspflege

Bei Pflegegrad 1 kann keine Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.

f) Kurzzeitpflege

Bei Pflegegrad 1 kann keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden.

siehe auch unter:

Zuschüsse häusliche Pflege
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5

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