Pflegegrad 4

Begriffserläuterung - Bedeutung - Glossar.

Pflegegrad 4

Mit dem Begriff Pflegegrade wird die Einstufung der Pflegebedürftigkeit durch den medizinischen Dienst bezeichnet. Es gibt 5 Pflegegrade, wovon Pflegegrad 1 die geringste Pflegebedürftigkeit darstellt und Pflegegrad 5 die höchste Bedürftigkeit.
Die Einstufung in einen Pflegegrad durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) entscheidet über die Höhe der von der Pflegekasse gezahlten Unterstüzung bei der notwendigen Pflege.
Die möglichen Leistungen der Pflegekasse ab Pflegegrad 2 unterscheiden sich grundlegend von den möglichen Leistungen bei Pflegegrad 1.
Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Leistungen der Pflegekrassen abhängig vom jeweiligen Pflegegrad.

Pflegegrade und Leistungen im tabellarischen Überblick

Pflegegrade Geldleistung
häusliche Pflege
Sachleistung
häusliche Pflege
Entlastungsbetrag
zweckgebunden
Leistungsbetrag
stationäre Pflege
Pflegegrad 1 125€ 125€
Pflegegrad 2 316€ 689€ 125€ 770€
Pflegegrad 3 545€ 1.298€ 125€ 1.262€
Pflegegrad 4 728€ 1.612€ 125€ 1.775€
Pflegegrad 5 901€ 1.995€ 125€ 2.005€

Leistungen bei Pflegegrad 4 im Einzelnen

a) Geldleistungen /Barleistungen Pflegegrad 4 (häusliche Pflege)

Bei Pflegegrad 4 sind Geldleistungen (auch als Barleistungen oder Pflegegeld bezeichnet) in Höhe von 728€ vorgesehen. Die Geldleistungen werden direkt an den Betroffenen ausbezahlt (Barleistung). Ein Verwendungsnachweis ist nicht erforderlich.

b) Sachleistungen Pflegegrad 4 (häusliche Pflege)

Bei Pflegegrad 4 sind Sachleistungen in Höhe von 1.612€ vorgesehen. Die Sachleistung steht für die Inanspruchnahme anerkannter Pflegedienste zur Verfügung und wird direkt mit diesem abgerechnet. Eine Auszahlung an den Betroffenen kann nicht erfolgen.

c) Entlastungsbetrag Pflegegrad 1 (zweckgebunden)

Bei Pflegegrad 4 kann der Entlastungsbetrag in Höhe von 125€ in Anspruch genommen werden. Die Beträge sind zweckgebunden und müssen gegenüber der Pflegekasse belegt werden.

d) Leistungsbetrag Pflegegrad 4 (stationäre Pflege)

Bei Pflegegrad 4 kann der Leistungsbetrag in Höhe von 1.775€ für die stationäre Pflege in Anspruch genommen werden.

e) Verhinderungspflege Pflegegrad 4

Bei Pflegegrad 4 kann die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Die Verhinderungspflege beläuft sich in 2019 auf jährlich 1612€. Sie soll den Pflegenden in der häuslichen Pflege eine Entlastung verschaffen und Ihnen eine Auszeit ermöglichen.
Die Kosten der Verhinderungspflege müssen gegenüber der Pflegekasse nachgewiesen werden. Während der Inanspruchnahme der Verhinderungspflege (max. 6 Wochen) wird das Pflegegeld um 50% gekürzt, so dass sich der Nettozuschuss entsprechend verringert.
Nicht verbrauchte Gelder der Kurzzeitpflege können zu 50% für die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.

f) Kurzzeitpflege PFlegegrad 2

Bei Pflegegrad 4 kann die Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Die Kurzzeitpflege beläuft sich in 2019 auf jährlich 1612€. Sie dient der kurzeitigen Unterbringung von Betroffenen in einer stationären Einrichtung.
Während der Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege (max. 6 Wochen) wird das Pflegegeld um 50% gekürzt, so dass sich der Nettozuschuss entsprechend verringert.
Nicht verbrauchte Gelder der Verhinderungspflege können zu 100% für die Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden.

g) Kombileistungen Pflegegrad 4

Kombileistungen bzw. Kombinationsleistungen sind keine gesonderten Zuschüsse, sondern beschreiben die Möglichkeit Geldleistungen (Barleistungen ) und Sachleistungen nebeneinander in Anspruch zu nehmen. Man berechnet dabei den den Prozentsatz, der durch die Inanspruchnahme von Sachleistungen bereits verbraucht wurden. Der nicht verbrauchte Prozentsatz steht anteilig für Pflegegeld zur Verfügung.

siehe auch unter:

Zuschüsse häusliche Pflege
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 5

Häusliche 24 Stunden Betreuung - Jetzt auswählen!

Auswahl 24 Stunden Betreuung