Den Entlastungsbeitrag können pflegende Angehörige nutzen um die Pflegebelastung zu mindern. Bei den entsprechenden Entlastungsangeboten handelt es sich um Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.
Monatlich können bis zu 125€ geltend gemacht werden.
Der Entlastungsbetrag ergänzt die ambulanten und teilstationären Pflegeleistungen in der häuslichen Umgebung. Alle Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 1 bis 5, deren Pflege im häuslichen Bereich organisiert wird, haben einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag.
Der Entlastungsbetrag kann genutzt werden für:
Der Entlastungsbetrag kann leider nicht zur Begleichung von Leistungen von Nicht Deutschen Betreuungskräften in der häuslichen Pflege verwendet werden. Er kann ausschlieslich für offiziell zugelassene deutsche Fachkräfte oder offiziell anerkannte ehrenamtliche Kräfte genutzt werden.
Um dennoch den Entlastungsbetrag in diesem Fall zu nutzen, können Sie diesen ansparen und eine entsprechend lange Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Für diese Zeit sparen Sie dann die Kosten für die häusliche Betreuungskraft. Tragen Sie beispielsweise den Entlastungsbetrag ein Jahr vor, können Sie 1.500€ für eine entsprechende Kurzzeitpflege oder offizielle Betreuunsgkraft nutzen.
siehe auch unter:
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Effizienz und Sorgfalt von Anfang an.