Barleistungen häusliche Pflege

Begriffserläuterung - Bedeutung - Glossar

Barleistungen häusliche Pflege

In Deutschland haben pflegebedürftige Personen, die in ihrer häuslichen Umgebung betreut werden, Anspruch auf bestimmte finanzielle Leistungen von der Pflegeversicherung. Diese sogenannten Barleistungen werden direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und ermöglichen es ihr, die Pflege individuell zu organisieren. Die Hauptform der Barleistung ist das Pflegegeld.

Das Pflegegeld wird von der Pflegekasse direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen. Diese kann frei über die Verwendung des Geldes entscheiden und es beispielsweise als Anerkennung an die pflegenden Angehörigen weitergeben.

Alternativ zum Pflegegeld können pflegebedürftige Personen Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen. Dies gilt aber nur bei der Beauftragung professioneller in Deutschland zugelassener Pflegedienste, welche direkt mit der Pflegekasse abrechnen können. Die Kosten für eine 24 Stunden Betreuung liegen hier allerdings weit über 5000€ monatlich, so dass der höhere Pflegegeldbetrag für Sachleistungen die Mehrkosten keinesfalls kompensieren kann.

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