Eine Pflegebedürftigkeit kann sich oftmals unerwartet ergeben. Grundsätzlich handelt es sich dabei um gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen in der Selbstständigkeit oder in einer der sechs gesetzlich definierten Fähigkeiten, die der Hilfe Dritter bedürfen.
Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und einen Mindestgrad an Bedürftigkeit übersteigen. Die Einstufung der Pflegebedürftigkeit erfolgt in einen von fünf Pflegegraden, früher Pflegestufen genannt.
Um im Ernstfall staatliche Leistungen beanspruchen zu können, muss die Pflegebedürftigkeit offiziell festgestellt werden. Diese Aufgabe übernimmt der medizinische Dienst, der im Rahmen eines Hausbesuches die Kriterien für eine Pflegebedürftigkeit prüft und einen Pflegegrad anerkennt.
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